Art. 1
Als neue Mitglieder können Firmen aufgenommen werden, die ihre Tätigkeit hauptsächlich als Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro in der Region Bern ausüben.
Art. 2
Als Vertreter der Firmen können ausschliesslich Angehörige der Geschäftsleitung oder der Aufsichtsorgane delegiert werden. Die Namen sind mit dem Aufnahmegesuch bekanntzugeben. In der Regel ist der Eintrag im Schweizerischen Register für Architekten (REG) A und B für die Vertreter vorausgesetzt.
Art. 3
Das Eintrittsgeld beträgt Fr. 200.00
Der Mitgliederbeitrag setzt sich folgendermassen zusammen:
- Grundbeitrag: Fr. 250.00
- Variabler Beitrag: Fr. 8.00 pro Beschäftigten (inkl. Büroinhaber)
Aufnahmegesuch


